Hans Grade


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Lärmmessung

Galerie

In unserer neuen und unbefristeten Aufstiegsgenehmigung ist die Forderung enthalten: Modelle mit Verbrennungsmotoren haben einen Lärmpass zu haben. Die daraus resultierenden Forderungen beinhalten unter anderem, dass das Modell in der vorgeschriebenen Position befestigt sein muss.

Das zu messende Modell muss sich mit der Propellernarbe in einer Höhe von 1 m ± 0,1 m über dem Boden befinden. In einem Abstand von 25 m zum Modell und in einem Winkel von 45°, 90° und 135° auf der Auspuffseite wird gemessen. Die drei gemessenen Werte werden addiert und das sich daraus ergebene arithmetische Mittel darf dabei nicht den Grenzwert von 82 dB(A) überschreiten. Desweiteren spielen genaue Vorgaben für Wind, Temperatur, Niederschlag, Bodenbeschaffenheit und noch weiteres eine Rolle.

Das bedeutet dass, nicht jeden Tag gemessen werden kann. Für die Forderung nach der Modellposition haben wir uns eine auf den Bilder zu sehende Vorrichtung gebaut. Damit die Modelle bei jeweils 30 Sekunden Vollgas nicht unsere Konstruktion verlassen kann, werden sie gesichert. Je nach Größe der Modelle und Kraft der Motoren wir das gesamte Gestell am Boden verankert.

Wir haben bis zum Herbst 2010 ca. 69 Modelle von unseren Mitgliedern und ca. 10 Modelle von Gastfliegern gemessen.


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