Informationen - Hans Grade Bernau

Modellflugclub " Hans Grade" Berlin e.V.
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Informationen


    Termine unseres Vereines




1. Arbeitseinsatz
6. April 2019
10.00 Uhr
auf dem neuen Modellflugplatz

2. Arbeitseinsatz


3. Arbeitseinsatz








 
Unsere Platzordnung


Unsere Platzordnung setzt sich aus den Bestimmungen der Aufstiegsgenehmigung
dem gesunden Menschenverstand, respekvollen und kameradschaftlichen Miteinander zusammen.


Der Modellflugplatz befindet sich auf Privatgelände. Die Nutzung des Modellflugplatzes ist nur für Mitglieder des Mfc - Hans Grade gestattet.
Dieser Modellflugplatz ist von der " Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg" bis max. 25 Kg zugelassen. Diese Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
Hieraus ergibt sich unsere Flugplatzordnung, die für jeden Modellflieger und Gast auf unseren Platz verbindlich ist. Zuwiderhandlungen gefährden die Sicherheit, den Bestand des Modellflugplatzes und können nicht geduldet werden. Jeder Modellflugzeugführer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet werden.
Der Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf dem Platz möglich.

Tagesmitglieder
Der Betrieb von Modellen ist für Tagesmitglieder nur bei Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes und unter Kenntnissnahme und Anerkennung dieser Flugplatzordnung gestattet. Die Anerkennung dieser Platzordnung und Quittierung der Gebühr erfolgt durch Unterschrift im Buch für Tagesmitgliedschaften. Für den Flugbetrieb muss ebenfalls der Eintrag im Flugbuch erfolgen.
Mitglieder unseres Vereines fordern eine Gebühr (5,00 €) von jedem Tagesmitglied ein.
Verlässt das letzte Stammmitglied vorzeitig das Gelände, endet die Tagesmitgliedschaft ebenfalls vorzeitig.

Vereinsmitglieder, die Tagesmitgliedern die Nutzung unseres Modellfluggeländes gestatten, haben folgende Pflichten.
- Die Kontrolle der Eintragung ins Flugbuch und das Kassieren der Nutzungsgebühr. Dabei sind leserlich die Angaben zur Versicherung, die komplette Anschrift und die Spalte Kassierer der Nutzungsgebühr auszufüllen.
- Es ist auf unsere Platzordnung hinzuweisen und die unter Absatz 1 aufgeführten Punkte zu kontrollieren. (Versicherung, Lärmpass und das nichtbrennbare Namens- und Adressschild bei Modellen über 5 Kg.)


01. Der Betrieb von Modellflugzeugen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge zulässig. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren benötigen einen gültigen Lärmpass. Flugmodelle mit einem Gewicht von 5 kg und mehr müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen. Der Flugbettrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person mit Ersthelferausbildung (Führerschein) erfolgen. Daraus folgt, dass immer mindestens eine zweite Person mit dieser Ausbildung anwesend sein muss.

02. Für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb sind folgende Punkte zu beachten: Das Modell darf den zugewiesenen Flugraum nicht verlassen. Turbinen dürfen nur mit einer elektronischen Kontrolleinheit betrieben werden. Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Außerdem ist am Fluggelände ein konventioneller Feuerlöscher bereit zu halten. Die Inbetriebsetzung von Modellturbinen darf nicht im Park- oder Aufenthaltsraum erfolgen. Der Lufteinlauf ist gegen den Wind zu richten. Es dürfen sich keine Personen oder bewegliche Gegenstände im Bereich vom Abgasstrahl befinden. Findet der Startvorgang der Turbine mit Flüssiggas statt, so gilt im Modellbereich Rauchverbot.


03. BEVOR der Sender eingeschaltet wird, ist durch den Piloten der Eintrag ins Flugbuch vorzunehmen. Danach ist die Frequenzklammer von der Frequenztafel zu nehmen und an der Sendeantenne zu befestigen. Bei mehrfacher Nutzung der Frequenz hat eine Absprache der jeweiligen Piloten zu erfolgen und nach jedem Flug die Klammer zur Frequenztafel zurück zu bringen. Modellpiloten, die Fernsteuersender mit 2,4 GHz HF-Technik betreiben, haben sich ebenfalls im Flugbuch einzutragen. Als Fernsteuersender dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Bestimmungen der Bundesnetzagentur entsprechen. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb solange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet ist. Für den Eintrag im Flugbuch ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Mit dem Eintrag im Flugbuch erkennt jeder Pilot diese Platzordnung an.

04. Es darf nur ausschließlich in dem skizzierten Flugbereich geflogen werden, wo bei der östliche Flugsektor aufgrund seiner natürlichen Begrenzung (Wald) nur eingeschränkt nutzbar ist. (siehe Skizze )


05. Zuschauer, Zufahrtswege und Parkplätze werden nicht überflogen! Es wird niemals in Richtung Zuschauer geflogen! Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.

06. Flugmodelle müssen vom Piloten ständig beobachtet werden können. Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.

07. Gestartet und gelandet wird nur auf der Start- und Landebahn!

08. Der Standort der Piloten ist immer am Startbahnanfang (gegen die Windrichtung) oder Platzmitte! Fliegt mehr als ein Pilot, müssen die Piloten zwecks Absprache in loser Gruppe zusammenstehen!

09. Der Standort der Modelle ist im Vorbereitungsraum. Flugvorbereitungen sind innerhalb der Schutzvorrichtungen vorzunehmen. Das Anlassen der Motoren hat immer mit dem Propeller in Richtung Schutzzaun zu erfolgen. Im Vorbereitungsraum sind Modelle mit laufenden Motor zu tragen. Es darf nicht gerollt werden. Es dürfen keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden!


10. Der Betrieb von mehr als zwei Modellen darf nur unter Aufsicht eines verantwortlichen Flugleiters und mit dessen Zustimmung durchgeführt werden. Der Flugleiter darf selbst nicht aktiv am Fluggeschehen teilnehmen und ist dafür verantwortlich, dass der Modellbetrieb jederzeit sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt. Der Flugleiter muss volljährig sein und hat sich im Flugbuch als Flugleiter einzutragen. Bei Vorkommnissen ist die Rückseite auszufüllen.

11. Die Modellpiloten müssen mit dem Umgang von Flugmodellen vertraut sein. Ansonsten bedarf es der Unterstützung durch einen erfahrenen Modellpiloten.

12. Beim Flugbetrieb haben sich auf der Start- und Landebahn nur die Piloten, Helfer und der Flugleiter zu befinden.

13. Das Klettern und Turnen am Sicherheitsnetz und den Geländern ist verboten. Besuchern jeder Altersgruppe ist es ebenfalls verboten, die Start- und Landebahn zu betreten.

14. Die aktive Teilnahme am Flugbetrieb unter dem Einfluss von Alkohol oder die Flugtauglichkeit beeinträchtigende Mittel ist verboten!

15. Jeder Modellpilot ist für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände des Flugplatzes verantwortlich. Anfallende Abfälle sind bei Verlassen des Geländes mitzunehmen.
 
Die Satzung unseres Vereins kann als PDF geladen werden



Die Beitragssatzung unseres Vereins

Die Beitragssatzung kann als PDF herunter geladen werden.

Informationen zur Kontoverbindung sind im internen Bereich zu finden.

Auf Probe aufgenommende Mitglieder erhalten ein Infoblatt mit der Beitragssatzung und der Kontoverbindung.


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